Wien, 13. September 2023

Stellungnahme des VZI zur Bodenversiegelung

Bauen ohne massiven Flächenfraß ist möglich. Davon überzeugt ist der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI), der sich nun anlässlich der Veröffentlichung der WIFO-Studie zur Erreichung des 2,5-Hektar-Bodenverbrauchsziels der Bundesregierung durch steuerliche Anreize zu Wort meldet. Österreichische Planer:innen stünden bereit, insbesondere das Konzept der Flächenzertifikate zum Flächenabtausch zwischen Gemeinden, durch intelligente und nachhaltige Planung zu unterstützen. Dies würde wesentlich zur Umsetzung des Europäischen Green Deals und der Erreichung des Ziels der österreichischen Bodenstrategie beitragen.

 

„Jetzt haben wir die Chance, mit der Behauptung aufzuräumen, dass die Reduzierung von Bodenversiegelung bedeutet, dass wir nicht mehr bauen können. Wahr ist, dass wir mit intelligenten Planungskonzepten nachhaltig bauen und zur Erreichung des Ziels des österreichischen Bodenstrategie und der Umsetzung des Green Deals beitragen können,“ betont Thomas Hoppe, VZI-Verantwortlicher für Kommunikation.

 

Unter Berücksichtigung ganzheitlicher planerischer Gesichtspunkte könnte das Konzept der handelbaren Flächenzertifikate weit mehr sein als nur eine mathematische Gegenüberstellung von projizierten Grundflächen. So könnte der Bodenverbrauch durch eine nachträgliche Verdichtung zur Wiederbelebung des Ortskerns mit einem Faktor unter 1,0 belegt werden, während ein Supermarkt am Ortsrand einen höheren Multiplikator erhalten würde. Die Anhebung der zulässigen Gebäudehöhe für bestehende Objekte in vitalen und gut ans öffentliche Verkehrsnetz angebundenen Gebieten könnte sogar ein positiver Input sein, wenn dafür sichergestellt wird, dass Versiegelung an anderen Stellen verhindert wird. Eine Diskussion über die Anwendung dieses Werkzeugs hätte bei einer niederschwelligen partizipativen Abwicklung auch eine positive gesellschaftliche Wirkung. „Das Interesse an einer aktiven Teilnahme durch die Bevölkerung ist durch die hohe Priorität und immer stärkere eigene Betroffenheit, unter anderem durch die heute schon spürbaren Folgen des Klimawandels, sicher gegeben,“ ist Hoppe überzeugt.

 

Auch im Hinblick auf den Umstand, dass in der EU-Taxonomie-Verordnung festgelegt wurde, dass Neubauten nicht auf Flächen mit hohem Biodiversitätswert oder auf Äcker und Kulturflächen mit mäßig bis hoch fruchtbaren Böden zulässig sind, sollten aus Sicht des VZI durch die öffentliche Hand – die das betreffen wird – zeitnah Schritte gesetzt werden, die nachhaltige Planungen und Konzepte unterstützen.