Positionspapier, 1. Oktober 2019

Öffentliche Bauvorhaben: Bessere Rahmenbedingungen bei Vertragsgestaltung und Versicherungen gefordert

Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe (VZI) übermittelt Positionspapier an Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Elisabeth Udolf-Strobl

 

Wien, 1. Oktober 2019 – Unklare Schnittstellen zwischen Dienstleistern, nicht abgestimmte Leistungspakete und unzureichende Angaben bei Ausschreibungen etwa in Bezug auf Komplexität und Größe von Bauvorhaben, Prüfleistungen und Haftungsfragen führen immer wieder zu Unklarheiten in der Leistungserbringung durch Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe. Das Hauptrisiko dafür tragen derzeit die Auftragnehmer, kritisiert der Verband der Ziviltechniker- und Ingenieurbetriebe VZI, der nun ein entsprechendes Positionspapier an die zuständige Ministerin Elisabeth Udolf-Strobl übermittelt hat.

 

„Die derzeitige Situation spiegelt die strukturelle Macht des öffentlichen Auftraggebers wider und wird für viele Berufskollegen zunehmend zur – teilweise existenzgefährdenden – Belastung. Mit dem nun erarbeiteten Positionspapier möchten wir einen gemeinsamen Arbeitsprozess anstoßen, der eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe wieder möglich macht“, betont Andreas Gobiet, Präsident des VZI.

 

Die Folge obiger Kritikpunkte münde unter anderem in baulichen Mehrkosten, die dann auf Versicherungen der der Architektur- und Ingenieurbüros abgewälzt würden. Kritisiert wird auch die gängige Praxis, Schäden ohne genauere Definition anzuhängen. So würden Bauherren klagen, ohne Beweise für Schäden klaren, deren Zustand und Wert nicht genau definiert sind.

 

In dem nun erarbeiteten Positionspapier schlägt der VZI unter anderem folgende Maßnahmen zur Verbesserung von Verträgen und Versicherungen vor:

 

  • Eine verpflichtende Definition sämtlicher Prüfleistungen von Drittbeauftragten zu Projektbeginn und klare Regelmechanismen hinsichtlich der Festlegung der Kosten bzw. der Leistungen bei unerwarteter Änderung.
  • Eine neue Form der Versicherung: Schäden und deren Verursacher sollen in einer angemessenen Frist innerhalb max. eines Monats nach Bekanntwerden definiert und deren Wert festgehalten werden.
  • Eine Deckungssumme von Versicherungen sollte mit maximal dem doppelten Honorar festgelegt werden.
  • Die Etablierung eines dynamischen Leistungsbildes mit Honorierung nach Aufwand auf definiertem Zeitraum.
  • Ein Zwei-Stufen-Modell für Projekte: Ein sauberes Vorprojekt, welches Aufschluss über Qualität, Ausmaß, Budget, Funktionalität, zeitlichen Rahmen, Organisationsmodell, etc. gibt, ermöglicht die genaue Definition eines fachgerechten Leistungsbildes.

 

Hinsichtlich Vertragsauslegungsstreitigkeiten empfiehlt der VZI zudem die Einrichtung einer Institution vor Projektbeginn (zum Beispiel eine Clearingstelle), die von beiden Vertragsseiten kontaktiert werden kann.