Experten im Gespräch, 14. Juli 2016

Interview mit Gernot Brandtner, ASFINAG & Wolfgang Gleissner, BIG

Gernot Brandtner, ASFINAG & Wolfgang Gleissner, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)

 

Gernot Brandtner, ASFINAG & Wolfgang Gleissner, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)Mit der Novelle des BVergG 2016 sollen Lohn- und Sozialdumping unter anderem durch eine Neuregelung der Subunternehmerbeschäftigung bekämpft und das Bestbieterprinzip für bestimmte Auftragsvergaben verpflichtend für den Auftraggeber festgelegt werden. Wir haben Gernot Brandtner, Geschäftsführer ASFINAG Bau Management GmbH und Wolfgang Gleissner, Geschäftsführer der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) zur Novelle befragt.

 

 

Wie verändern sich durch die Novelle zum BVergG die Rahmenbedingungen für Bieter bei bestimmten öffentlichen Aufträgen?


Gleissner: In der BIG wurden auch bisher neben dem Preis eine Reihe an Eignungs- und Zuschlagskriterien angewendet. Aktuell sind wir zu diesem Thema mit Vertretern der Bauwirtschaft im Gespräch und haben in einem internen Leitfaden weitere praktikable Kriterien festgehalten, wobei die genaue Ausformulierung natürlich immer nur anhand des konkreten Projektes erfolgen kann.

Brandtner: Innovationen und kreative Angebote können Bietern bei Ausschreibungen der ASFINAG klare Vorteile verschaffen. Kurze Bauzeiten, Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal oder modernste Baumaschinen – all das fließt jetzt stärker als früher in die Bewertung eines Angebots ein.  

 

 

Sind Vergaben öffentlicher Bauprojekte Ihrer Meinung nach fairer geworden?


Gleissner: Die neuen Regeln haben das Ziel, Qualität und ordentliches Wirtschaften weiter zu fördern. Das trifft sich zu 100% mit dem Interesse der BIG als Auftraggeber. Die Praxis wird zeigen, ob das gelingt.
Brandtner:  Ja, es ist nur legitim, dass ein Unternehmen – wie es die Novelle vorschreibt – seine wichtigen Subunternehmer schon beim Angebot transparent macht. Wir haben auch bereits zahlreiche Angebote erhalten, wo sich Baufirmen viel zum Thema Arbeitssicherheit überlegt haben. Bieterstürze sind durch die neue Regeln  bislang übrigens ausgeblieben.

 


Trägt die Novelle Ihrer Meinung nach zu höherer Qualität von Bauprojekten bei?


Gleissner: Die Qualität von Bauprojekten hängt von vielen Parametern ab. Entscheidend ist die klare, konsistente Definition der Anforderungen an das Produkt und alle Projektbeteiligten sowie deren Zusammenwirken. Ob die bauliche Umsetzung durch zusätzliche Kriterien gewinnt, wird auch daran gemessen, wie die Qualitätskriterien von unseren Geschäftspartnern umgesetzt werden.

Brandtner:  Ja. Unser großes Ziel ist eine möglichst langlebige Infrastruktur. Wenn ein Unternehmen bei einer Bauauftragsvergabe nachweist, dass es qualitativ hochwertig baut, dann lassen wir uns das auch etwas kosten. Das bringt der ASFINAG wirtschaftliche Vorteile und den Autofahrern weniger Behinderungen.